allgemeine Bedingungen für touristische Dienstleistungen

Vertrag
ein Vertrag zu einer Fremdenführung oder sonstigen Dienstleistung kommt durch eine schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers zustande.

Stornierung
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer keine Stornogebühr zu bezahlen, wenn das Storno bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Termin beim Auftragnehmer eintrifft. Storniert der Auftraggeber zwischen 14 und 3 Tagen vor dem vereinbarten Termin, so ist als Stornogebühr die Hälfte des vereinbarten Führungsentgeltes zu bezahlen. Storniert der Auftraggeber weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin, so ist das volle vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Das volle vereinbarte Entgelt ist als Stornogebühr auch dann zu bezahlen, wenn der Auftraggeber nicht während der Wartezeit am vereinbarten Treffpunkt erscheint.

Wartezeit
Im Falle der Verspätung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, 45 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf den Auftraggeber zu warten. Die Wartezeit wird in die Führungsdauer eingerechnet und verringert damit deren Umfang. Der Auftraggeber verpflichtet sich seinerseits, 15 Minuten auf den Auftragnehmer zu warten. Diese Wartezeit berührt den Umfang der Führung nicht.

Verhinderung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Falle einer unvermeidbaren Verhinderung einen fachlich gleichwertigen befugten Ersatz zu vermitteln. Darüber ist der Auftraggeber zu informieren.

Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich bar, in Euro, nach Leistungserbringung.